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Günstige Firmenrechtsschutzversicherung

Die Top-Tarife 2021
Vergleich Firmenrechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz ab € 115,-

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Firmenrechtsschutz

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1 bis 3 Angestellte
4 bis 6 Angestellte

Gegen Aufpreis versicherbare Zusatzbausteine


  • Inkasso-Rechtsschutz
  • Regress-Rechtsschutz
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  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Hilfsgeschäfte-Vertrags-Rechtsschutz

Firmenrechtsschutz
Sinnvoll für Firmen und Selbstständige

Wer braucht eine Firmen-Rechtsschutz­versicherung?

Für Firmen und Selbstständige kann ein Rechtsstreit sehr teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen. Denn mit dem Streitwert steigen auch die Prozesskosten – und wer verliert, bleibt auf den Kosten sitzen.

Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung: Neben der professionellen Beratung durch Anwälte bekommen Sie die finanzielle Unterstützung, um Ihr Recht durchzusetzen.

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Firmenrechtsschutz können Sie vorsorgen.
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Günstige Tarife | Firmenrechtsschutz


FAQ: Rechtsschutzversicherung

Was ist in einer Firmenrechtsschutz versichert?

Versichert sind die Risiken des Alltags, und aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen.

Auch im privaten Bereich kann der Weg zum Anwalt schneller notwendig werden, als es einem vielleicht lieb ist. Die meisten Bereiche des täglichen Lebens unterliegen heutzutage gesetzlichen Regelungen. Aus einer Meinungsverschiedenheit kann so schnell ein Rechtsstreit werden. Da man im Zweifel ja auch die Kosten des Prozessgegners zu tragen hat, kann es sehr teuer werden.

Hinzu kommt, dass man die diversen Gesetze ohne entsprechendes Hintergrundwissen oder eine juristische Ausbildung nicht oder nur sehr schwer versteht. Eine Rechtsschutzversicherung kann zwar nicht den Rechtsfall für Sie lösen, aber zumindest die finanziellen Sorgen kleiner werden lassen. Sie möchten doch sicher nicht auf einen Anwalt verzichten müssen, nur weil Sie sich ihn nicht leisten können, oder?

→ Die Leistungsarten

Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung enthält folgende Leistungsarten:

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen

Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist

Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten

Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren

Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt

→ Welche Kosten sind versichert?

Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutz für:

➤ Kosten des eigenen Anwalts

➤ Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht mehr als 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist

➤ Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger

➤ Gerichtsvollzieherkosten

➤ Kosten eines eigenen Sachverständigen

- zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
- zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
- bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.

➤ Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.

➤ Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen

➤ Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht

➤ Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000

Hinweis:

Je nach Tarif können auch bessere Leistungen als hier dargestellt versichert sein.

→ Wer ist versichert?

Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:

✓ Versicherungsnehmer
✓ Ehegatte oder nichtehelicher
✓ Lebenspartner
✓ Minderjährige Kinder
✓ Volljährige unverheiratete Kinder *

* bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.

→ Wo gilt die Versicherung?

Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.

Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.

Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.

→ Welche Wartezeiten gelten?

Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im

- Arbeits-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz

Die Wartezeit in diesen Leistungsarten soll die Versichertengemeinschaft vor Personen schützen, die "noch schnell eine Versicherung" abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist.

Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt.

Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:

- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- im Familien- und Erbrecht
- bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein fabrikneues Kfz

→ Was ist nicht versichert?

Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

- Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig

- Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat

- Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft

- Streitigkeiten Personen, die in der gleichen Versicherungspolice versichert sind

- Streitigkeiten in Bezug auf Spiel- u. Wettverträge, sowie Termin- o. ähnlichen Spekulationsgeschäfte

- Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden

- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien

- Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren

- Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen

- Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken

- Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen


Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

- Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtsverpflichtung übernommen hat

- Kosten, die über eine dritte Zwangsvollstreckungsmaßnahme hinaus je Vollstreckungstitel entstehen

- Kosten für jede Art von Strafvollstreckungsverfahren, deren Geldstrafe oder -buße unter EUR 250,-- liegt.

- Kosten, die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.

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